
„Wer auf TikTok tanzen kann, kann auch einen Park kehren.“
BERLIN – In einem mutigen Schritt gegen Jugendverdaddelung will die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen: Für jede Stunde auf Social Media soll eine Stunde Sozialarbeit abgeleistet werden. Das „Schrubben-für-Scrollen-Gesetz“ (SfSG) soll noch vor den Sommerferien in Kraft treten und richtet sich explizit an Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren.
„Es geht nicht um Strafe, sondern um Ausgleich“, erklärt Familienministerin Birgit Zange. „Wenn Kevin sechs Stunden Instagram-Storys schaut, kann er auch mal den Altenheim-Hof fegen.“
TikTok-Teens in Schockstarre: „Was ist Sozialarbeit überhaupt?“
Die Reaktion der Jugendlichen fällt – sagen wir – gemischt aus.
„Also wenn Müllaufsammeln nicht gestreamt werden kann, bin ich raus“, meint Influencerin @leonie.glitzer mit 324K Followern.
Ein anderer Teenager fragte ernsthaft: „Kann man die Sozialarbeit wenigstens über ChatGPT machen?“
Neues Berufsfeld: Community Cleaner
Kommunen zeigen sich begeistert. Der Bürgermeister von Bottrop rechnet vor: „Allein durch TikTok-Nutzung könnten wir die gesamte Innenstadt täglich dreimal fegen lassen.“ Erste Start-ups wittern sogar Geschäftspotenzial und bieten bereits digitale Stempelkarten für den Wechsel zwischen Reels und Rechen an.
Eltern fordern Erweiterung: Netflix zählt auch!
Während sich Jugendliche über „digitale Zwangsarbeit“ beschweren, fordern Eltern eine Erweiterung:
„Wenn die da schon mitmachen, dann soll Netflix auch gelten. Mein Sohn hat fünf Staffeln ‚The Witcher‘ durch – der kann locker einen Kindergarten renovieren“, sagt eine Mutter mit nervösem Lächeln.
Übergangsregelung: Likes gegen Laub
Für den Start der Reform ist ein Testmonat geplant. Währenddessen können Likes noch gegen Arbeitsminuten eingetauscht werden. Das Verhältnis: 50 Likes = 10 Minuten weniger fegen. Erste Influencer bieten daher an, fremde Postings zu pushen – gegen Bezahlung natürlich.
Ein finaler Gesetzestext wird in Kürze erwartet. Bis dahin heißt es für viele Teenager: Akku laden – und Besen auch.